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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Jeder Kunde, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erhält gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises eine Kundenkarte. Minderjährige können sich, nach Vollendung des 12. Lebensjahres, im Beisein eines Erziehungsberechtigten eine Kundenkarte ausstellen lassen. Der Erziehungsberechtigte haftet für alle mit Vorlage dieser Karte getätigten Rechtsgeschäfte. Die Kaution für die Kundenkarte beträgt 3,- €. Jede weitere Ersatzkundenkarte kostet 3,- € Kaution. Die Kaution wird bei Rückgabe der Karte erstattet.
2. Die Kundenkarte ist nicht übertragbar.
3. Der Verlust der Kundenkarte ist der ausstellenden Video Inn Filiale unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde für alle durch Missbrauch der Karte entstandenen Schäden. Der Mieter muss sich die Kartensperre schriftlich bestätigen lassen.
4. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner Daten einverstanden.
5. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Mietsachen.
6. Der Mieter ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie für Verstöße gegen urheberrechtliche Bestimmungen verantwortlich. Er verpflichtet sich die gemieteten Sachen in unmittelbarem Besitz zu halten.
7. Das Mietentgelt ist bei Entgegennahme der Mietsachen zu zahlen.
8. Die Mietgebühren für alle Medien ergeben sich aus den Aushängen in den Filialen. Es wird nach Geschäftstagen berechnet. Der Geschäftstag beginnt mit Öffnung und endet mit Schließung der Filiale. Jeder angefangene Geschäftstag zählt als voller Tag.
9. Für die Vermietung von Hardware ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kautionen wird durch Aushang in den Filialen bekannt gegeben. Die Kaution wird nach Rückgabe der Hardware zurückerstattet, wenn diese unbeschädigt und funktionsfähig ist. Andernfalls wird die Kaution so lange einbehalten, bis die Hardware von einem Fachmann überprüft und ggf. repariert wurde. Die Reparaturkosten werden mit der Kaution verrechnet.
10. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Schadensersatzansprüche des Vermieters aus dem gleichen Rechtsgeschäft mit den Kautionsbeträgen verrechnet werden.
11. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsachen wird pro Kalendertag eine Nachgebühr in Höhe des Mietentgeltes je Kalendertag erhoben. Wird ein Mietgegenstand nicht spätestens am 10. Tag nach Abholdatum zurück gebracht, so ist der Vermieter ab dem 11. Tag berechtigt, eine zusätzliche Mietgebühr von 2,- € je Mietgegenstand und Geschäftstag zu verlangen. Bei Anmahnung der Mietsachen durch den Vermieter wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wird ein Mietgegenstand nicht spätestens am 14. Tag nach Abholdatum zurückgebracht, kann der Wiederbeschaffungspreis bzw. Kaufpreis des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter behält sich darüber hinaus die Geltendmachung eines weiteren Schadens wie z. B. entgangene Mietgebühren, Verwaltungs- und Rechtsverfolgungskosten gegenüber dem Mieter vor.
12. Der Mieter erhält bei Rückgabe der Mietsachen auf seinen Wunsch eine Rückgabebescheinigung.
13. Unsachgemäße Behandlung, Entfernen von Beschriftungen oder überkleben der Aufkleber sowie Beschädigung der Geräte, DVD, Datenträger oder sonstiger Mietsachen und deren Zubehör haben automatisch Schadenersatzforderungen des Vermieters zur Folge.
14. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen bei Entgegennahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
15. Sämtliche Mietsachen sind bei der Rückgabe im Zustand der Übergabe an den Vermieter zurückzugeben.
16. Der Austausch von Bestandteilen der Mietsachen wie Datenträgern, Titelaufklebern usw. wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
17. Für Schäden, die durch Abspielen oder Benutzen der gemieteten Medien und Geräte entstehen, wird die Haftung des Vermieters insoweit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist.
18. Reklamationen sind der zuständigen Filiale unverzüglich mitzuteilen. Die Reklamationsgründe sind genau zu benennen.
19. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält der Vermieter sich das Recht vor, den Kunden von der weiteren Vermietung auszuschließen und die Kundenkarte einzuziehen.
20. Rechtsgeschäfte, deren Ausgestaltung und Durchführung hier nicht geregelt sind, wie z.B. der An- und Verkauf von gebrauchten Medien, werden gegebenenfalls durch gesonderte Geschäftsbedingungen vereinbart.
21. Diese Bestimmungen werden mit Aushang bzw. Auslage in den Geschäftsräumen des Vermieters wirksam und gelten für jeden danach geschlossenen Mietvertrag. Durch Unterschrift auf dem Mietvertrag stimmt der Mieter der Einbeziehung dieser Bestimmungen in den Vertrag zu.
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